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Die Opposition hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in
München Klage gegen die Blockademehrheit der CSU in den
Landtagsausschüssen eingereicht.
Vertreter von SPD, Freien Wählern und Grünen warfen CSU und FDP
Missachtung des Wählerwillens, Tricksereien und «Arroganz der
Macht» vor. Die Klage richtet sich gegen den neuen
Größenzuschnitt der Ausschüsse, den die beiden
Koalitionsfraktionen nach der Landtagswahl durchgesetzt hatten.
Folge ist, dass die CSU in sämtlichen Ausschüssen die Hälfte der
Mitglieder stellt, obwohl sie bei der Wahl ihre absolute
Mehrheit eingebüßt hatte. Damit kann sie Entscheidungen
jederzeit blockieren.
Klas verfassungswidrig
Dies halten die Oppositionsfraktionen für klar
verfassungswidrig. Auf der Suche nach der parlamentarischen
Mehrheit habe die CSU zu Tricksereien gegriffen, sagte der
Rechtsanwalt Michael Bihler, der die Opposition vor Gericht
vertritt, in München.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Harald
Güller, kritisierte, die CSU sei nach der Wahl nach dem Motto
verfahren: «Wir rechnen so lange, bis es passt.» So habe sich
die CSU eine Blockademehrheit in den Ausschüssen gesichert, die
ihr nicht zustehe.
Rechtsstaatprinzip verletzt
Der Vize-Fraktionschef der Freien Wähler, Michael Piazolo,
beklagte, die CSU habe sich «ein Ergebnis zusammengeschustert,
das die Wahl nicht ergeben hat». Mehrheits-, Rechtsstaats- und
Demokratieprinzip seien verletzt.
Der Landtag hatte die Ausschussgrößen nach der Wahl mit den
Stimmen von CSU und FDP verändert – von einst 17 oder 23
Mitgliedern auf nun 16, 20 oder 22. Wäre die CSU bei den alten
Größenzuschnitten jeweils einen Sitz unter der Mehrheit
geblieben, so gehören nun in sämtlichen Ausschüssen jeweils die
Hälfte der Abgeordneten zur CSU. Und das, obwohl die Partei bei
der Landtagswahl im vergangenen September nur noch 43,4 Prozent
der Wählerstimmen bekommen hatte und im Plenum lediglich noch
49,2 Prozent der Sitze innehat.
"Prinzip der Spielgebildlichkeit"
Die CSU wies die Oppositions-Kritik an der Sitzverteilung in den
Ausschüssen zurück. «Denn gerade diejenigen Größen der
Ausschüsse, die der Bayerische Landtag gewählt hat, entsprechen
dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit, sind demokratisch und
fair», sagte die CSU-Rechtspolitikerin Petra Guttenberger laut
Mitteilung. «Bei den Ausschüssen, die deutlich kleiner sind als
das Landtagsplenum, kann die Verteilung nicht exakt den 49,2
Prozent entsprechen.» Das vom Landtag beschlossene Modell gebe
aber die Größenverhältnisse des Plenums deutlich besser wieder
als das von der Opposition geforderte. |