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Klage gegen CSU-Dominanz in Landtags-Ausschüssen (NN 6.3.09)


Die Opposition hat beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München Klage gegen die Blockademehrheit der CSU in den Landtagsausschüssen eingereicht.

Vertreter von SPD, Freien Wählern und Grünen warfen CSU und FDP Missachtung des Wählerwillens, Tricksereien und «Arroganz der Macht» vor. Die Klage richtet sich gegen den neuen Größenzuschnitt der Ausschüsse, den die beiden Koalitionsfraktionen nach der Landtagswahl durchgesetzt hatten. Folge ist, dass die CSU in sämtlichen Ausschüssen die Hälfte der Mitglieder stellt, obwohl sie bei der Wahl ihre absolute Mehrheit eingebüßt hatte. Damit kann sie Entscheidungen jederzeit blockieren.

Klas verfassungswidrig

Dies halten die Oppositionsfraktionen für klar verfassungswidrig. Auf der Suche nach der parlamentarischen Mehrheit habe die CSU zu Tricksereien gegriffen, sagte der Rechtsanwalt Michael Bihler, der die Opposition vor Gericht vertritt, in München.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Harald Güller, kritisierte, die CSU sei nach der Wahl nach dem Motto verfahren: «Wir rechnen so lange, bis es passt.» So habe sich die CSU eine Blockademehrheit in den Ausschüssen gesichert, die ihr nicht zustehe.

Rechtsstaatprinzip verletzt

Der Vize-Fraktionschef der Freien Wähler, Michael Piazolo, beklagte, die CSU habe sich «ein Ergebnis zusammengeschustert, das die Wahl nicht ergeben hat». Mehrheits-, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip seien verletzt.

Der Landtag hatte die Ausschussgrößen nach der Wahl mit den Stimmen von CSU und FDP verändert – von einst 17 oder 23 Mitgliedern auf nun 16, 20 oder 22. Wäre die CSU bei den alten Größenzuschnitten jeweils einen Sitz unter der Mehrheit geblieben, so gehören nun in sämtlichen Ausschüssen jeweils die Hälfte der Abgeordneten zur CSU. Und das, obwohl die Partei bei der Landtagswahl im vergangenen September nur noch 43,4 Prozent der Wählerstimmen bekommen hatte und im Plenum lediglich noch 49,2 Prozent der Sitze innehat.

"Prinzip der Spielgebildlichkeit"

Die CSU wies die Oppositions-Kritik an der Sitzverteilung in den Ausschüssen zurück. «Denn gerade diejenigen Größen der Ausschüsse, die der Bayerische Landtag gewählt hat, entsprechen dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit, sind demokratisch und fair», sagte die CSU-Rechtspolitikerin Petra Guttenberger laut Mitteilung. «Bei den Ausschüssen, die deutlich kleiner sind als das Landtagsplenum, kann die Verteilung nicht exakt den 49,2 Prozent entsprechen.» Das vom Landtag beschlossene Modell gebe aber die Größenverhältnisse des Plenums deutlich besser wieder als das von der Opposition geforderte.